Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen



1.) Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln alle nicht durch sonstige Regelungen geklärten Faktoren der Lieferungen und Leistungen der präzimat Feinmechanik GmbH. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen oder Unternehmer. Privatpersonen beliefern wir nicht.

Einkaufsbedingungen, die diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen, wird ausdrücklich widersprochen. Sollten über diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen weitere Abreden getroffen werden, so sind diese einzelvertraglich zu regeln.

2.) Angebot und Annahme

Angebote der präzimat Feinmechanik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines Vertragsangebots dar. Eine Bestellung bedarf der Schriftform.

Die Angebote beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Anfrage bereitgestellten Unterlagen und den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen für Fremdleistungen sowie Strompreise und weitere wesentliche Kostenfaktoren der Herstellung, die nicht im Gestaltungsspielraum der präzimat Feinmechanik GmbH liegen.

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die präzimat Feinmechanik GmbH das Angebot des Bestellers (Auftrag bzw. Bestellung) innerhalb von 4 Wochen ab Abgabe des Angebots diesem gegenüber annimmt und schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden sind nichtig.

3.) Lieferzeit, Liefermenge, Lieferung

Die präzimat Feinmechanik GmbH versichert, die beauftragten Leistungen innerhalb der Lieferfrist zu erfüllen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsschluss. Sofern zur Erfüllung des Auftrages kundenseitig Material oder Informationen bereitgestellt werden müssen, beginnt die Lieferfrist mit dem Erhalt der letzten der Vertragserfüllung notwendigen Dinge.

Lieferfristen und –termine gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur annähernd und sind unverbindlich. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik oder Rohstoffmangel im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. verlängern die Lieferfristen stets angemessen.

Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Leistungsgegenstand unser Lager verlassen hat bzw. seine Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist.

Für Rahmen- / Abrufaufträge gewähren wir, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, eine Frist von 12 Monaten vom Tag der Bestellung an. Ist die Abnahmefrist abgelaufen, so sind wir berechtigt, entweder die Ware auszuliefern und in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Bei  Rahmen- / Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine Belieferung des Auftrages mit +/- 10% der Bestellmenge ist zulässig ohne dass es einer gesonderten Freigabe oder Mitteilung bedarf. Die Lieferung erfolgt ab Werk, es sei denn es sind gesonderte Vereinbarungen getroffen worden.

Die Lieferung erfolgt als Schüttgut in Pappkartons bis 20 kg Einzelgewicht transportsicher verpackt auf Einweg- oder EURO Paletten. Sollten Teile als Stapelware verpackt werden, so ist dies gesondert zu vereinbaren. Die Verpackung ist im Preis enthalten. Alle Kartons werden mit Etiketten versehen, die Artikelbezeichnung, Menge, Gewicht, Bestell- und Zeichnungsnummer enthalten.

Zerspanteile können in geringem Umfang lose trockene Späne enthalten.

4.) Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Die vereinbarten Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ab Werk einschließlich Verladung inklusive Verpackung. Der Preis gilt zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Umsatzsteuer.

Rechnungen der präzimat Feinmechanik GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist die präzimat Feinmechanik GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Kann die präzimat Feinmechanik GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch wenn diese vor der endgültigen Bezahlung weiterverkauft oder weiterverarbeitet wird.

Die präzimat Feinmechanik GmbH ist berechtigt, ihre Angebotspreise jährlich anzupassen. Festpreisklauseln wird ausdrücklich widersprochen. Bei Neuteilen gehen wir davon aus, dass die Herstellbarkeit gegeben ist. Sollten sich im Fertigungsversuch unerwartete kostenerhöhende Faktoren ergeben, sind wir ausdrücklich zur Nachkalkulation berechtigt.

5.) Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz

Für etwaige Mängel an gelieferten Waren haften wir ausschließlich nach folgenden Bedingungen. Grundlage jedes Vertrages bilden die mitgelieferten Zeichnungen sowie individuellen schriftlich festgehaltenen Nebenabreden. Unsere technischen Lieferbedinungen finden stets Anwendung und können hier nachgelesen werden.

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Waren innerhalb einer Woche nach Erhalt auf Beschaffenheit und Menge zu prüfen und etwaige Mängel bei der präzimat Feinmechanik GmbH schriftlich geltend zu machen. Der Schadensausgleich obliegt in jedem Fall der präzimat Feinmechanik GmbH. Der Besteller ist nicht berechtigt, Mängel nach eigenem Ermessen zu beseitigen und dafür anfallende Kosten zu belasten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Für Mängel, die nach Ablauf dieser Frist geltend gemacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

Im Falle höherer Gewalt (unvorhersehbare Geschehnisse und Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der präzimat Feinmechanik GmbH liegen, insbesondere Umweltkatastrophen, Naturereignisse (z.B. Pandemien), Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden) ruhen die betroffenen vertraglichen Verpflichtungen der präzimat Feinmechanik GmbH  für die Dauer der Störung. Die präzimat Feinmechanik GmbH ist in diesen Fällen nicht verpflichtet die Ware bei Dritten zu beschaffen. Dauern diese Ereignisse länger als 6 Monate, sind sowohl der Besteller als auch die präzimat Feinmechanik GmbH unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Störung betroffenen Liefermengen vom Vertrag zurückzutreten.

6.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden. Die präzimat Feinmechanik GmbH kann jedoch vor jedem anderen zuständigen Gericht Klage erheben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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